Hinweise auf Pornoseiten, Naziparolen und Versuche der Abzocke
Berlin (WiSo) Kinder lieben Handyspiele, doch kindgerecht sind viele nicht. Die Multimedia-Experten der Stiftung Warentest haben gemeinsam mit Jugendschutz.net, dem Kompetenzzentrum von Bund und Ländern für Kinder- und Jugendschutz im Internet, 14 Spiele-Apps aus der Perspektive eines 10-jährigen Kindes getestet. Alarmierendes Ergebnis: Die meisten Apps erhielten das Urteil „inakzeptabel."
Die Stiftung Warentest wollte wissen, ob die Voreinstellungen eine sichere Nutzung erlauben und wie leicht sich Verstöße anderer Spieler beim Anbieter melden lassen. Letzteres funktioniert mäßig, wäre aber oft nötig. Den Testern begegneten rechtsextreme Spielernamen wie „SiegHeil“ oder „Judentöter“, etwa in den Apps Fortnite und Clash of Clans. Bei Clash Royale und Brawl Stars heißen eine Reihe von Mitspielern genauso wie Internetadressen von Pornoseiten.
Keine einzige App kann die Stiftung empfehlen. 13 bieten inakzeptablen Kinderschutz, und oft kommen die Gefahren aus einer Ecke, die Eltern nicht erwarten dürften: Die Tester fanden Verweise auf Pornoseiten, Mitspieler mit rechtsextremen Pseudonymen und ein Spiel, in dem „böse Juden“ getötet werden sollen. Eine Android-Version für Kinder ab 6 Jahren blendete Werbung für ein Spiel ab 18 Jahren ein, in dem unablässig Menschen erschossen werden.
Geprüft wurde auch, wie verlockend In-App-Käufe sind, denn mehrere Kinder sind schon in Kostenfallen getappt, in denen sich ganz schnell Hunderte Euro ausgeben lassen. Bei Angry Birds 2 können Spieler mit einem Kauf etwa 110 Euro für virtuelle Edelsteine verplempern. Darauf beruht das Geschäftsmodell, wenn die App selbst gratis ist. Hinzukaufen lassen sich in den Apps zum Beispiel Kostüme für Spielfiguren oder Rohstoffe.
Ohne Moos nix los
Etliche Spiele fordern direkt zum Kauf auf – oder drängen indirekt. Bei Candy Crush und Homescapes kommen Spieler nur mühselig weiter, wenn sie keine Extras kaufen. Häufig gilt: Nur wer zahlt, kommt schnell voran.
Der Datenschutz ist für Kinder unverständlich
Laut Datenschutz-Grundverordnung müssen die Datenschutzerklärungen für Dienste, die sich auch an Kinder richten, so formuliert sein, dass Kinder sie verstehen können. Keine der geprüften Apps hält sich daran. Zudem übertragen die meisten mehr Nutzerdaten, als sie zum Funktionieren brauchen. Ein Beispiel von vielen: Temple Run 2 übermittelt in der Android-Version Nutzungsstatistiken der Spieler an einen Analysedienst – selbst wenn der Nutzer das „Tracking“ deaktiviert hat.
Unzulässige Klauseln in den AGB
In den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Apps fand der Fachjurist der Stiftung Warentester zahlreiche unzulässige Klauseln. 10 der 14 Apps enthalten in der Android- und iOS-Version sehr deutliche Mängel. Die Macher von Angry Birds 2 erklären , dass sie ihre Nutzer überwachen, und legen fest: „Du stimmst dieser Überwachung und Aufzeichnung unwiderruflich zu. Entsprechend willigst du ein, dass du keine Privatsphäre ... erwartest, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Chattexte oder Sprachnachrichten.“ Candy Crush zum Beispiel will keine Verantwortung für Verluste tragen, falls Betrüger auf das Nutzerkonto zugreifen.
Hinweis:
Die Stiftung Warentest hat auf ihrer Internetseite eine Liste mit den Namen der 14 getesteten Spiele zusammengestellt https://www.test.de/Spiele-Apps-im-Test-Alles-andere-als-kindgerecht-5197290-0/s .
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