Finanzausschuss winkt Satzung durch
Wittenberg (wg). Drei Lesungen benötigte der Finanzausschuss, um schließlich mit deutlicher Mehrheit der umstrittenen Hundesteuersatzung (der Wittenberger Sonntag berichtete) zuzustimmen, wobei es lediglich einen Änderungsantrag gab: Die drastische Erhöhung soll in zwei Etappen erfolgen.
Waren bislang für einen Hund 42 Euro pro Jahr fällig, müssen im nächsten Jahr 66 Euro und 2020 84 Euro berappt werden. Für den zweiten und jeden weiteren Hund sind 96 Euro bzw. 132 Euro fällig. Für sogenannte Vermutungshunde sind ab nächstes Jahr 300 Euro, für Vorfallshunde 720 Euro fällig, hier lehnte der Ausschuss eine Staffelung der Erhöhung ab.
Einen „Ermäßigungstatbestand“ gibt es für Hunde mit absolvierter Begleithundeprüfung, deren Halter wird ein Rabatt von 50 Prozent gewährt. Für Vermutungshunde mit Begleithundeprüfung reduziert sich der Steuersatz auf Normalhund-Niveau.
Steuerbefreiungen gelten für Assistenzhunde (Blindenhunde) sowie Sanitäts- und Rettungshunde, für Therapiehunde gibt es weder eine Steuerbefreiung noch –ermäßigung. Letztere wird in Höhe von 50 Prozent Jagdgebrauchshunden sowie Wachhunden gewährt. Ersatzlos gestrichen wurde die einjährige Steuerbefreiung für Hunde, die aus dem Wittenberger Tierheim stammen.
Grundsätzlich steuerpflichtig sind Hunde „zu Zwecken der privaten Lebensführung“, wie es in der Satzung heißt, die älter als drei Monate sind. Begründet wird die Anhebung der Hundesteuer mit der klammen Stadtkasse und der Pflicht, den Haushalt zu konsolidieren.
Ein Widerspruch zu der in der Begründung ebenfalls betonten „Lenkungswirkung“, der indes keinem Stadtrat auffiel: Aus Sicht der Verwaltung sei unbestritten, „dass mit der Wahl der Steuersatzhöhe auch eine Eindämmung der Hundehaltung aus Gründen der präventiven Gefahrenabwehr erfolgt“ – zu deutsch: Hunde sind unerwünscht!
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