Klärungsbedarf bei Nadel- und Obstbäumen
Wittenberg (wg). Klärungsbedarf sieht der Bauausschuss bei der neuen Baumschutz-Satzung: Für die Freien Wähler ist es nicht nachvollziehbar, dass künftig der Schutz für Nadelgehölze, außer der heimischen Kiefer, entfallen soll. Außerdem gab es Kritik an der Regelung, dass künftig alle Obstbäume mit einem Stammumfang ab 80 Zentimetern nicht mehr gefällt werden dürfen. Einstimmung wurde eine zweite Lesung beantragt.
Das Argument von Jörg Jordan, Fachbereichsleiter Öffentliches Bauen, viele Nadelgehölze wie Blautannen seien Modetrends gehorchend nur als Vorgarten-Dekor gepflanzt worden, ließ Stefan Kretschmar, Vorsitzender der Freien Wähler, nicht gelten: „Oberstes Ziel einer solchen Satzung muss es sein, den Baumbestand generell zu schützen.“
Während diese Passage aus der Satzung zu streichen sei, forderte Kretschmar die Aufnahme eines Verbots, dass Telekom und andere Unternehmen ihre Leitungen im straßenbegleitenden Grün unter Baumwurzeln verlegen dürfen. Daraus habe sich offenbar ein Gewohnheitsrecht entwickelt, schade aber den Bäumen nachweislich.
Kritik richtete sich ebenso gegen den generellen Schutz von Obstbäumen, von dem nur Baumschulen und Kleingartenanlagen ausgenommen sind. „Für die Kernstadt ist dieser Schutz sinnvoll, aber in den eingemeindeten Dörfern, wo Flächen noch intensiv bewirtschaftet werden, ist es üblich, nicht mehr Früchte tragende Bäume zu fällen und durch junge zu ersetzen“, betonte Norbert Biermann, Ortsbürgermeister von Griebo (Freie Wähler). Ein Fällverbot wäre den Bürgern in den ländlichen Gebieten nicht zu vermitteln.
Da Bäume in der Regel wesentlich älter werden als Menschen, sei es Aufgabe der öffentlichen Hand, diese zu schützen, damit auch spätere Generationen von den Vorteilen der Bäume für eine lebenswerte Umwelt profitieren können. Die neue Satzung soll die bestehende von 2003 ablösen: „Sie wurde der aktuellen Rechtslage angepasst und ist besser verständlich“, erklärte Jordan.
Die wichtigsten Neuerungen betreffen neben den Regelungen für Nadel- und Obstbäume: Die Gültigkeit der Fällgenehmigung wird auf zwei Jahre begrenzt; die Anzahl der für eine Fällung neu zu pflanzenden Bäume wird praxisorientierter berechnet; der neu zu pflanzende Bam darf künftig kleiner, weil preiswerter sein; bei sehr kleinen Grundstücken können sich die Eigentümer alternativ für eine Ersatzzahlung entscheiden; die maximale Höhe der Geldbuße bei Ordnungswidrigkeiten erhöht sich auf 5.000 Euro.
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