Erhöhung in zwei Etappen - und Gefährlichkeit vermutet wird weiter
Wittenberg (wg). Die Hundesteuer wird auf jeden Fall viel teurer. Geht es nach dem Finanzausschuss, der am Dienstag tagte, soll die von der Verwaltung geplante Verdopplung von derzeit 42 auf 84 Euro für den ersten Hund und die Verdreifachung auf 132 Euro für jeden weiteren Hund „nur" in zwei Etappen erfolgen - im Gegensatz zum Vorschlag der Verwaltung, die voll zuschlagen will. Ein interfraktioneller Änderungsantrag soll bis zum nächsten Finanzausschuss formuliert werden, deshalb deklarierte der Ausschuss die Beratung auf Antrag der CDU-Fraktion einstimmig als zweite Lesung.
Im ersten Schritt für die Jahre 2019/20 soll die Anhebung zwischen 50 und 60 Prozent ausmachen, ab 2021 sind dann 100 Prozent fällig. „Eine solche Staffelung ist grundsätzlich möglich“, erläuterte Mario Bader vom Fachbereich Finanzen und Controlling, „wir haben aber von der Kommunalaufsicht den Auftrag zur Haushaltskonsolidierung.“ Und das bedeute auch, die Einnahmen konsequent zu erhöhen. Für Steuern gebe es grundsätzlich keine Gegenleistungen, sie seien ein Deckungsmittel für den Haushalt, beantwortete Bader eine in den Ortschaftsräten vielfach gestellte Frage.
„Statt zusätzliche Ermäßigungen in der Hundesteuersatzung einzuführen, ist es besser, die Erhöhung zu staffeln“, argumentierte CDU-Stadtrat Michael Strache. Der Stadtordnungsdienst müsse die Kontrollen gegen Verstöße intensivieren: „Da gibt es mächtig Reserven, und dies schützt die ehrlichen Hundebesitzer, die pünktlich die Hundesteuer bezahlen.“
Der von Dirk Hoffmann für die Fraktion AdB/AfD formulierte Änderungsantrag, Rentnern, deren Einkommen nur knapp oberhalb der Grundsicherung liegt, eine Steuerermäßigung von 50 Prozent zu gewähren, wurde vom Ausschuss einstimmig abgelehnt – Hoffmann ist im Finanzausschuss nicht stimmberechtigt.
„Bei diesem Thema gibt es schnell die selbsternannten Retter der Witwen und Waisen, was wir jedoch brauchen, ist eine gerichtsfeste Satzung“, erklärte Reinhard Rauschning, Vorsitzender der SPD-Fraktion. Deshalb könne eine bestimmte Personengruppe wie Rentner nicht einseitig bevorzugt werden, bedürftig seien auch Hartz IV-Empfänger und Geringverdiener, die aufstocken müssten. Die in § 12 der Hundesteuersatzung („Billigkeitsmaßnahmen“) gewährten Möglichkeiten, die Abgabe ganz oder teilweise zu stunden oder zu erlassen, seien ausreichend.
Befreiung und Ermäßigung
Grundsätzlich steuerpflichtig sind Hunde „zu Zwecken der privaten Lebensführung“, die älter als drei Monate sind. Steuerbefreiungen auf Antrag gibt es bei Assistenzhunden (Blindenhund) sowie Sanitäts- und Rettungshunden. Steuerermäßigungen von 50 Prozent für Wachhunde, Jagdgebrauchshunde sowie für Hunde, die eine Begleithundeprüfung erfolgreich abgeschlossen haben. Ersatzlos gestrichen wurde die Regelung der einjährigen Steuerbefreiung für Hunde, die aus dem Wittenberger Tierheim stammen.
Neben dem „Normalhund“ definiert die Hundesteuersatzung den „Vermutungshund“ (könnte gefährlich sein) und den „Vorfallshund“ (hat schon mal gebissen). „Vermutungshunde“ kosten 300 Euro im Jahr, wobei sich der Betrag auf 84 Euro reduziert, wenn eine Begleithundeprüfung erfolgreich abgelegt wurde. Für „Vorfallshunde“ sind 720 Euro fällig.
Fragwürdig und diskriminierend
Mit circa 260.000 Euro will die Stadt künftig mit der Hundesteuer doppelt so viel Geld einnehmen und begründet dies nicht nur mit der Pflicht zur Haushaltskonsolidierung, sondern auch mit dem fragwürdigen Wunsch, die Steuer als Instrument der Regulierung einzusetzen: „Aus Gründen der präventiven Gefahrenabwehr“ soll „eine Eindämmung der Hundehaltung“ erfolgen. Dies sei gerade in dichter besiedelten Gebieten sachgerecht.
Weiter heißt es in der Beschlussvorlage: „Auch wenn die Hundehaltung für Hundehalter durchaus positive Auswirkungen haben kann, gibt es auch eine nicht unerhebliche Zahl von Einwohnern, die Hunde ablehnen. Die hierfür bestehenden Gründe – seien es Geräuschbelästigungen, hygienische Bedenken wegen Hundekot auf Gehwegen und in Parkanlagen, die Gefahren für Menschen oder andere Tiere aufgrund des Jagdinstinkts von Hunden oder Hundeallergien – weisen auf grundsätzlich geschützte Interessen hin.“
Diese Begründung, die von vielen Hundehalten als diskriminierend und wenig sachgerecht empfunden werden dürfte, spielte am Dienstag im Ausschuss keine Rolle.
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